Herzlich willkommen beim Familienrecht im Überblick.
Gehen Beziehungen auseinander, seien es Ehen, nichteheliche Lebensgemeinschaften oder eingetragene Lebenspartnerschaften, sind damit häufig Probleme verbunden, die einer Lösung bedürfen und nicht aufgeschoben werden können. Partner schaffen es oftmals nicht, sich den vorhandenen Problemen sachlich zu stellen. Oft sind einfach zu viele Emotionen, tiefe Kränkungen und Verletzungen vorhanden.
Insbesondere wenn Kinder da sind, sind die Fragestellungen vielfältig und viele Probleme möglich:
Bei wem bleibt das Kind? Wie hoch ist der Unterhalt für das Kind? Soll es beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben? Wie können wir zu einer vernünftigen Umgangsregelung kommen, die dem Kind gerecht wird und auch die Bedürfnisse des nunmehr getrennt lebenden Elternteils berücksichtigt? Und so weiter.
Diese Homepage soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen über die vielfältigen Probleme und Bereiche des Familienrechts im Fall der Trennung und Scheidung. So zum Beispiel zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Aufteilung der Haushaltsgegenstände, Sorge- und Umgangsrecht.
Das Familienrecht kommt aber auch ins Spiel, wenn ein Elternteil im Pflegeheim untergebracht ist und die Kosten hierfür nicht von den Pflegebedürftigen gedeckt werden können, sei es, weil die Rente und die Pflegeversicherung nicht ausreichen und vor allem die Kosten der Pflegeeinrichtung hoch sind.
Bei diesen Fragen des Elternunterhalts sind die Kinder der Betroffenen grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Die Höhe der möglichen Unterhaltszahlung richtet sich u.a. nach der Leistungsfähigkeit. Oftmals haben die von den Sozialbehörden angeschriebenen“ Kinder“ selbst noch unterhaltsberechtigte Kinder und befinden sich damit in einer Situation in der nach „oben“ und nach „unten“ Unterhaltsberechtigte vorhanden sind.
Dieser erste Einblick in die Problembereiche des Familienrechts ersetzt keinesfalls die persönliche Beratung beim Rechtsanwalt. Die Bereiche sind einfach zu kompliziert und zu vielfältig als dass eine schematische Lösung angeboten werden kann. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber z. B. beim Unterhaltsrecht bei Gericht Anwaltszwang vor.
Für weitere Informationen können Sie sich auch auf den Seiten
www.familienrecht-fachanwalt-mannheim.de
www.rechtsanwalt-stapf.de
www.rechtsanwalt-kuenzelsau.de
informieren.
In der Hoffnung, dass Sie hier hilfreiche Erstinformationen finden, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihr Timo Stapf
Fachanwalt für Familienrecht in Mannheim und in Künzelsau