Die Bezeichnung Fachanwalt ist geschützt und darf nur an Rechtsanwälte verliehen werden, die nachweisen auf dem jeweiligen Fachgebiet seit mindestens drei Jahren tätig zu sein und nach schriftlichen Prüfungen.
Nach einem bestandenen Prüfungsverfahren wird der Titel dem Rechtsanwalt verliehen. Der Anwalt erhält eine Verleihungsurkunde. Damit der Titel weiter geführt werden darf, muss sich der Rechtsanwalt auf diesem Gebiet fortbilden und auch dies jährlich der Kammer nachweisen.
Die Bezeichnung Fachanwalt drückt somit eine besondere Qualifikation aus und Sie können als Ratsuchender davon ausgehen, dass der Anwalt/ die Anwältin auf dem Gebiet sehr oft tätig ist.
Die Urkunde Fachanwalt für Familienrecht wurde mir im August 2011 verliehen. Urkunde
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2021 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2020 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2019 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2018 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2017 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2016 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2015 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2014 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2013 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2012 Bescheinigung
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) 2011 Bescheinigung