Trennen sich die Eltern, so ist neben dem Unterhalt für die Kinder ein regelmäßiger Umgang mindestens genauso wichtig. Unterhalt und Umgang stehen auf einer Stufe.
Die Kinder können für die Trennung ihrer Eltern nichts. Umso wichtiger ist, dass die Kinder denjenigen Elternteil, der nun getrennt von ihnen lebt, so oft es geht sehen.
Kinder haben als Idealbild links und rechts Mama und Papa, die sie umarmen. Es ist einfach aus Kindersicht richtig und wichtig, dass Mama und Papa da sind.
Sind die Kinder noch sehr jung, ist ein häufiger Umgang wesentlich wichtiger als bei älteren Kindern. Lieber häufiger und dafür kurz. Bei älteren Kindern ist es häufig so, dass diese alle 14 Tage übers Wochenende beim getrennt lebenden Vater sind und eine Ferienregelung gefunden wurde.
Bei der Gestaltung des Umgangs haben die Eltern freie Hand. Eine pauschale Regelung gibt es nicht. Der Umgang hat sich ganz am Wohl des Kindes zu orientieren. Das Kind steht im Mittelpunkt.
Kommt es aus irgendwelchen Gründen nicht zu einer Einigung der Eltern über den Umgang mit den Kindern, so ist zunächst der Weg zum Jugendamt vorgegeben.
Kann das Jugendamt nicht weiterhelfen, führt kein Weg am Umgangsverfahren vor dem Familiengericht vorbei.
In meiner täglichen Praxis wird sofort ein Umgangsverfahren eingeleitet, wenn es Schwierigkeiten gibt, die nicht innerhalb kürzester Zeit behoben werden können oder der andere Elternteil den Umgang verweigert. Eben wegen des Idealbilds der Kinder, muss der Umgang funktionieren. Es wird nicht lange diskutiert, sondern es wird gehandelt.
Das Umgangsverfahren wird in Mannheim von meiner Kanzlei aus in den überaus meisten Fällen nach dem Projekt Elternkonsens durchgeführt, das in Mannheim mit großem Erfolg praktiziert wird.
Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich mit der Antragsschrift der Sachverhalt kurz umrissen und das Verfahren eingeleitet wird. Das Gericht weiß also, dass es zwischen den Eltern Probleme mit dem Umgang gibt. Das Gericht lernt aber erst beim Termin die Eltern kennen und erfährt erst beim Termin die näheren Einzelheiten der Probleme der Eltern. Im Termin wird dann mithilfe des Gerichts, des Jugendamts und der Anwälte eine Lösung gesucht und auch gefunden. Das Ziel ist eine Umgangsvereinbarung.
Da in der Antragsschrift nur kurz und knapp der Sachverhalt geschildert und das Verfahren eingeleitet wird, erfolgt keine seitenweise Beschuldigung der Gegenseite mit Vorwürfen und Verletzungen. Da im Vorfeld so gut wie nichts vorgetragen wird, können sich die Beteiligten ganz auf die mündliche Verhandlung konzentrieren. Ohne verbale Verletzungen und Entgleisungen in der schriftlichen Ausfertigung, kann in der Verhandlung viel leichter eine Lösung gefunden und damit eine Umgangsvereinbarung der Eltern zum Wohle des Kindes.
Aber auch außerhalb des Familiengerichts Mannheim wird das Verfahren von meiner Seite nach dem Projekt Elternkonsens geführt. Dann allerdings mit der Anmerkung, dass das Gericht bitte einen Hinweis erteilen möge, falls es nicht dem vorgeschlagenen Verfahrensweg folgen möchte.
Dies geschieht nur in ganz wenigen Fällen. Die Gerichte, die den Verfahrensweg noch nicht kennen oder bisher noch nicht anwenden, zeigen sich in den meisten Fällen überaus interessiert und finden das Verfahren äußerst lohnenswert und gut.
Manchmal sind die Eltern derart zerstritten und die Lage ist so kompliziert, dass das Gericht dem Kind einen eigenen Anwalt zu Seite stellt, den Verfahrensbeistand.
Der Verfahrensbeistand ist dann auch beteiligt am Verfahren und im Termin bei Gericht anwesend. Der Verfahrensbeistand besucht beide Elternteile und spricht mit dem Kind und macht sich ein eigenes Bild. Die Meinung und Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ist wichtig und wird vom Gericht entsprechend gewürdigt.
Die langjährige Erfahrung und Praxis hat gezeigt, dass der praktizierte Weg mit dem Projekt Elternkonsens der richtige ist und dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Der Gang zum Familiengericht soll für die beteiligten Eltern keine Blamage oder ein schwieriger Schritt sein, sondern der Weg zum Ziel. Meine Aufgabe ist es, die Mutter oder den Vater dabei zu begleiten, damit eine gute Umgangsregelung gefunden werden kann, die alle Interessen berücksichtigt.
Nähere Informationen finden Sie auch unter elternkonsens.de.
Umgang
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